Neue SVA Tarife

Feb. 2016

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Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft haben sich auf einen neuen Honorarabschluss mit umfangreichen Verbesserungen geeinigt. Die Neuerungen gelten ab 1. März 2016 bis Ende 2018. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:

- Erhöhung der Grundleistungen um 2,6 Prozent
- Erhöhung der allgemeinen und fachspezifischen Sonderleistungen um 2,5 Prozent
- Neue Tarifpositionen analog zu den Kassen BVA, VA und KFA

Über die gesamte Laufzeit gerechnet kommt es zu einer Honorarerhöhung um etwa elf Prozent. Weitere Details wie spezielle Neuerungen pro Sonderfach finden Sie untenstehend.

Die Positionsnummern der neuen Honorarordnung sind hier: http://www.kinderheilkunde.at/de/downloads/?cat=12