EEG Abrechnung

Okt. 2012

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Voraussetzung für die Verrechnung des EEG ist das Ansuchen um eine Abrechnungsbefugnis bei der Wiener Ärztekammer. Ansprechpartner hier ist Frau Rupprecht, rupprecht@aekwien.at.

Notwendig ist die Angabe des verwendeten Gerätes und der Qualifikation. Das gilt aber nur nur für Kollegen mit dem Additivfach, das EEG Diplom ist nicht ausreichend.