EEG Abrechnung
Okt. 2012
Voraussetzung für die Verrechnung des EEG ist das Ansuchen um eine Abrechnungsbefugnis bei der Wiener Ärztekammer. Ansprechpartner hier ist Frau Rupprecht, rupprecht@aekwien.at.
Notwendig ist die Angabe des verwendeten Gerätes und der Qualifikation. Das gilt aber nur nur für Kollegen mit dem Additivfach, das EEG Diplom ist nicht ausreichend.